Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am KCF vom 6.-8. März 2025 in Karlsruhe (dm-Arena)

 

§ 1 Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kongress-Teilnehmer und dem Kongress christlicher Führungskräfte, IDEA e.V. (im Folgenden mit „KCF“ bezeichnet). Veranstalter ist die Evangelische Nachrichtenagentur idea e.V., Steinbühlstr. 3, 35578 Wetzlar. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit. Für die Buchung von Ständen (KCF-Messe), Anzeigen und Sonderwerbeformen gelten eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen.

 

§ 2 Anmeldung / Anmeldebestätigung

(1) Die Anmeldung zum KCF ist ausschließlich online über kcf25.de möglich. Mit Klick auf die Schaltfläche „Jetzt abschließen“ oder „Jetzt zahlen“ kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem KCF zustande. Nach Abschluss der Bestellung erhält der Teilnehmer per E-Mail eine Anmeldebestätigung.

(2) Im Zuge der Anmeldung wird für den Teilnehmer ein Profil in der KCF-Eventplattform erstellt. Die E-Mail-Adresse des Teilnehmers ist seine Kennung.

(3) Die persönliche Anmeldung für die Teilnahme am KCF ist auch beim Kombi- bzw. Gruppenticket erforderlich. Zur Durchführung erhält daher der erste Teilnehmer einen Link, mit dem sich der zweite bzw. jeder weitere Teilnehmer anmelden kann. Der Link ist nach Zahlungseingang jederzeit in der KCF-Eventplattform abrufbar. Die Mehrfachnutzung einer E-Mail-Adresse ist nicht möglich!

(4) Bei Anmeldung von zwei Personen gewährt der KCF einen Nachlass (Tarif Kombi-Ticket). Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich in einer Summe an eine Adresse. Wenn getrennte Rechnungsstellung erforderlich ist, kann die Anmeldung nur als Einzelteilnehmer vorgenommen werden.

(5) Der Studenten-/Azubi-Tarif gilt nur für Teilnehmer bis 30 Jahre, die sich in der Ausbildung oder im Vollzeitstudium befinden. Gültiger Nachweis bei Buchung erforderlich.

(6) Der Young Professionals-Tarif gilt nur für KCF-Teilnehmer bis 30 Jahre. Bei der Buchung ist die Angabe des korrekten Jahrgangs erforderlich. Der KCF ist berechtigt, entsprechende Altersnachweise zu verlangen.

(7) Der Studenten-/Azubi-Tarif und Young Professionals-Tarif kann nicht in Verbindung mit dem Kombi- oder Gruppen-Tarif gewährt werden.

(8) Ab 5 Personen ist eine Gruppenanmeldung möglich. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich per Sammelrechnung. Eine Aufteilung der Gruppe auf mehrere Rechnungsempfänger ist nicht möglich.

(9) Bei Gruppenanmeldung ist der erste angemeldete Teilnehmer Ansprechpartner für alle Gruppenmitglieder. Er kann über seinen Zugang zur KCF-Eventplattform die Gruppe verwalten.

(10) Nachmeldungen zu einer Gruppenanmeldung werden mit dem zum Zeitpunkt der Nachmeldung gültigen Gruppentarif berechnet. Die für Nachmeldungen benötigten Rabattcodes sind über das KCF-Büro (kontakt@kcf.de oder 06441 915-555) erhältlich.

(11) Die Ermäßigung für Studenten und Azubis kann nicht für einzelne Gruppenteilnehmer gewährt werden.

(12) Der IDEA-Abo-Rabatt in Höhe von 20 EUR wird einmalig gewährt bei Buchung eines Einzel- oder Kombitickets. Eine Kombination mit einem Gutscheincode ist nicht möglich. Bedingung für die Gewährung des Abo-Rabatts ist ein unbefristetes, kostenpflichtiges Abonnement von IDEA-Das Magazin oder IDEA-Digital. Als Rabattcode ist die Kundennummer einzugeben, unter der das Abonnement geführt wird.

(13) Für die Buchung von Ausstellertickets gelten zusätzlich folgende Regelungen:

Die Buchung ist nur nach Anmeldung eines Ausstellerstandes möglich. Ausstellertickets sind nur für den angemeldeten Mitarbeiter gültig und nicht übertragbar.

Der Aussteller erhält für die Anmeldung der Ausstellertickets einen individuellen Link, über den er jederzeit Ausstellertickets für seine Standmitarbeiter buchen kann.

Die persönliche Anmeldung ist auch beim Ausstellerticket erforderlich. Für jeden Standmitarbeiter wird ein Profil in der KCF-Eventplattform erstellt. Die E-Mail-Adresse des Standmitarbeiters ist seine Kennung. Die Mehrfachnutzung einer E-Mail-Adresse ist nicht möglich! Zur Durchführung erhält der erste Standmitarbeiter (=Ansprechpartner) einen Link, mit dem sich jeder weitere Standmitarbeiter anmelden kann. Der Link ist nach Zahlungseingang jederzeit in der KCF-Eventplattform abrufbar.

Bei jeder Nachbuchung von Standmitarbeitern wird eine zusätzliche Rechnung für den/die nachgemeldeten Standmitarbeiter erstellt.

Ermäßigungen oder Rabattcodes können nicht in Verbindung mit dem Ausstellerticket in Anspruch genommen werden.

Bei Stornierung des Aussteller-Standes entfallen auch die gebuchten Ausstellertickets. Es fallen die unter § 6 Absatz 3 aufgeführten Stornogebühren an.

 

§ 3 Teilnahmegebühren / Zahlung / Ticketzustellung

(1) Die angegebenen Teilnahmegebühren fallen jeweils pro Person und Veranstaltung an. Es handelt sich jeweils um den Endpreis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Rechnung wird mit der Auftragsbestätigung per E-Mail verschickt.

(2) Eine Teilnahme am KCF ist nur nach vorhergehender Bezahlung möglich. Eine Bezahlung beim Einlass zur Veranstaltung ist nicht möglich!

(3) Die Teilnahme kann über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten (Kauf auf Rechnung, Kreditkarte, SEPA-Lastschrift u. a.) bezahlt werden.

(4) Vorkasse: Die mit der Anmeldebestätigung übermittelte Rechnung ist innerhalb 14 Tage nach Rechnungsdatum zahlbar. Für Zahlung mit befreiender Wirkung ist die Teilnahmegebühr an die angegebene Bankverbindung der secupay AG zu überweisen. Das KCF-Ticket wird nach Buchung des Zahlungseingangs per E-Mail verschickt.

(5) Bei Zahlung mit Kreditkarte wird das KCF-Ticket mit der Anmeldebestätigung per E-Mail verschickt.

(6) Beim Kombi- und Gruppenticket erhalten die weiteren Teilnehmer das KCF-Ticket nach ihrer Anmeldung mit der Anmeldebestätigung.

 

§ 4 Rechnungsstellung und Korrekturgebühr

(1) Für die Rechnungsstellung ist die im Bestellprozess angegebene Adresse maßgeblich. Der Besteller ist verantwortlich für die Angabe der vollständigen und korrekten Firmierung. Dies gilt insbesondere, wenn Vorsteuerabzug geltend gemacht werden soll.

(2) Für Rechnungskorrekturen wird folgende Gebühr erhoben (je Korrekturvorgang):
Einzelteilnehmer-/Studenten-/YP-Ticket: 20 EUR, Kombiticket: 40 EUR, Gruppenticket: 70 EUR (Preise einschl. MwSt.)
Für Ausstellertickets berechnet sich die Gebühr wie folgt: Anzahl der Tickets pro zu korrigierender Rechnung x 20 EUR, max. 70 EUR (Preise einschl. MwSt.).

(3) Die Korrekturgebühr entfällt, wenn die Korrektur aus Gründen erforderlich wird, die der KCF zu vertreten hat.

 

§ 5 Leistungsumfang

(1) In der Teilnahmegebühr ist die Teilnahme am KCF vom 6.-8.3.2025 einschließlich eines Seminars und eines Forums sowie der Besuch der KCF-Messe enthalten. Die Teilnahme an zusätzlichen kostenpflichtigen Angeboten (z. B. Forum Familienunternehmer), sowie die Anreise nach Karlsruhe, Übernachtung und Verpflegung sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten.

(2) Für weitere kostenpflichtige Angebote im Rahmen des Kongresses gelten separate AGB.

(3) Auf zusätzliche kostenfreie Angebote des KCF (z.B. Beratungs- oder Seelsorgeangebote) besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Da die jeweilige Teilnehmerzahl begrenzt ist, können die Anmeldungen nur in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt werden. Eine Anmeldung erfolgt über die KCF-Eventplattform. Sie ist frühestens zwei Wochen vor Start des Kongresses möglich. Über die Freischaltung der Anmeldung(en) wird der Teilnehmer per E-Mail informiert.

(4) Aufgrund vorgegebener Raumkapazitäten ist für die Teilnahme an einem Seminar und einem Forum eine verbindliche Anmeldung über die KCF-Plattform erforderlich. Die Anmeldung ist bis spätestens zum 10.02.2025 vorzunehmen. Anmeldungen werden ebenfalls nur in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bei späterer Wahl oder Anmeldung zum KCF nach dem 10.02.2025 können nur noch Veranstaltungen ausgewählt werden, die zum Zeitpunkt der Buchung noch freie Platzkapazitäten haben. Der KCF ist auch vor dem 10.02.2025 berechtigt, die Buchung einzelner Veranstaltungen zu sperren, wenn die gegebenen Raumkapazitäten dies erforderlich machen.

(5) Das Ausstellerticket berechtigt nur an der Teilnahme von Veranstaltungen, bei denen am Veranstaltungstag noch freie Plätze verfügbar sind, eine vorherige Veranstaltungswahl ist daher nicht möglich.

(6) Der KCF behält sich vor, notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters vorzunehmen und angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen. Für einzelne ausgefallene Vorträge oder Änderungen im Programm kann grundsätzlich keine Erstattung von Teilnahmegebühren erfolgen. Der KCF ist verpflichtet, im Falle von Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen. Ist die Durchführung der Veranstaltung insgesamt aufgrund höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund (z. B. aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl) nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall erstattet.

 

§ 6 Ticketgültigkeit / Stornierung

(1) Das KCF-Ticket ist ein persönliches Ticket und berechtigt nur den auf dem Ticket benannten Teilnehmer an der Teilnahme des Kongresses. Eine Übertragung des KCF-Tickets ist nur durch Benennung eines Ersatzteilnehmers möglich.

(2) Der KCF ist bei missbräuchlicher Nutzung des KCF-Tickets berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen.

(2) Ab- und Ummeldungen können nur per E-Mail (kontakt@kcf.de), per Post oder per Fax an 06441 915-558 vorgenommen werden.

(3) Bei Abmeldungen werden pro Person folgende Stornogebühren berechnet (Preise einschl. MwSt.):

Einzelteilnehmer-Tarif/Kombi-Tarif:
bis 30.09.2024: 60,00 Euro; ab 01.10.2024 bis 31.01.2025: 110,00 Euro,
ab 01.02.2025 oder bei Nichterscheinen: voller Betrag.

Studenten/Azubi-Tarif und YP-Tarif:
Bis 31.01.2025: 60,00 Euro, ab 01.02.2025 oder bei Nichterscheinen: voller Betrag.

Gruppen-Tarif:
bis 31.01.2025: 140,00 EUR, ab 01.02.2025 oder bei Nichterscheinen: voller Betrag.

Aussteller-Tarif:
bis 28.02.2025: 60 Euro, ab 01.03.2025 oder bei Nichterscheinen: voller Betrag

(4) Bei Benennung eines Ersatzteilnehmers fallen keine Stornogebühren an (gilt für alle Tarife). Sofern eine Rechnungskorrektur wegen Benennung eines Ersatzteilnehmers erforderlich wird, werden Gebühren gemäß § 4 Absatz (2) berechnet.

(5) Erstattungen erfolgen über das bei der Buchung gewählte Zahlungsmittel.

 

§ 7 KCF-Eventplattform - Nutzungsbedingungen

(1) Mit der Anmeldung zum KCF erhält jeder Teilnehmer ein persönliches Profil für die KCF-Eventplattform. Die Nutzung der KCF-Eventplattform ist für den Teilnehmer kostenlos, es besteht kein Anspruch auf das Ob und Wie der Nutzung.

(2) Die KCF-Eventplattform ermöglicht es dem Teilnehmer seine Teilnahme zu planen, seine Rechnung und sein Ticket herunterzuladen, die Teilnahme an Seminaren und anderen Angeboten zu buchen sowie die angebotenen Netzwerkmöglichkeiten zu nutzen.

(3) Die Freischaltung der Netzwerkmöglichkeiten der KCF-Eventplattform erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der Teilnahmegebühr.

(4) Jeder Teilnehmer kann entscheiden, ob und welche Daten anderen Teilnehmern angezeigt werden. Für die Möglichkeit, Nachrichten auszutauschen oder Termine mit anderen Teilnehmern zu vereinbaren, muss das Profil sichtbar geschaltet sein. Details hierzu sind in den Datenschutzhinweisen unter „Nutzung der KCF-Eventplattform (kcf25.de)“ ausgeführt.

(4) Die Nutzung der KCF-Profile ist nur im Rahmen des KCF und nur für die Nutzung zur Terminanfrage oder Nachrichtenübermittlung erlaubt.

 

§ 8 Absage der Veranstaltung/Beschränkung der Teilnehmerzahl/Terminverlegung

(1) Im Fall der Absage des Kongresses erstattet der KCF die geleistete Teilnahmegebühr zurück. Etwaige vergebliche Reisekosten, Hotelbuchungen usw. werden nur erstattet, wenn die Absage der Veranstaltung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des KCF beruht. Das Gleiche gilt, wenn der KCF aus nicht in seiner Verantwortlichkeit liegenden Gründen dazu verpflichtet wird, die Teilnehmerzahl des Kongresses zu beschränken.

(2) Für den Fall der Terminverlegung ist der KCF-Teilnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der KCF verpflichtet sich, den KCF-Teilnehmer über eine der bei der Anmeldung genannte Adressen (per E-Mail, postalisch, per Telefon, usw.) zu informieren. Die Übersendung einer solchen Information gilt als ausreichend. Etwaige vergebliche Reisekosten, Hotelbuchungen usw. werden vom KCF nur erstattet, wenn die Nicht-Information des KCF-Teilnehmers über die Verlegung der Veranstaltung auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz Vorsatz der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des KCF beruht und der KCF-Teilnehmer alles Erforderliche getan hat, um diese Kosten zu vermeiden.

 

§ 9 Haftungsausschluss

(1) Der KCF übernimmt keine Haftung für die Aktualität sowie inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Dokumentationsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltungen.

(2) Ansprüche der KCF-Teilnehmer auf Schadensersatz gegenüber dem KCF sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Teilnehmer aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des KCF, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der KCF nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Die Einschränkungen der Abs. 1, 2 und 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des KCF, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

 

§ 10 Urheberrecht

Das Mitschneiden und Aufzeichnen des KCF (auch Teile davon) ist nur dem Veranstalter sowie akkreditierten Pressevertretern für journalistische Zwecke gestattet. Die Tagungsunterlagen sowie Mitschnitte und Aufzeichnungen sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte daran bleiben auch nach der Veranstaltung dem KCFvorbehalten; insbesondere ist eine Vervielfältigung, Weitergabe und anderweitige Nutzung nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des KCF gestattet. 

 

11 Datenschutz

(1) Der KCF wird die vom Teilnehmer überlassenen Daten vertraulich behandeln und nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen. Die vom Teilnehmer übermittelten Daten werden durch den KCF verarbeitet und zum Zwecke der Leistungserbringung und Abrechnung genutzt und in diesem Zusammenhang auch an beauftragte Dienstleister weitergegeben, soweit dies zur Erreichung der Vertragszwecke erforderlich ist. Eingeschränkte Informationen (Vor- und Zuname, Ort) werden zur Koordinierung und Information über den Anmeldestand an die KCF-Partnerverbände weitergegeben.

(2) Die Adressdaten des Teilnehmers werden für die Zusendung des KCF-Magazins sowie für Informationen über weitere Veranstaltungen des KCF genutzt. Weiterhin können die Adressdaten für Informationen zu Produkten der IDEA-Gruppe genutzt werden. Der Nutzung kann jederzeit ganz oder teilweise widersprochen werden. 

(3) Dem KCF ist es gestattet, das Kongressgeschehen mittels Video-, Bild- und Tonaufnahmen zu dokumentieren und diese auf der Internetpräsenz des KCF zu veröffentlichen und zum Zweck der Bewerbung des KCF zu nutzen. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, Aufnahmen seiner Person während des KCF gegenüber dem Fotografen oder dem Kongressbüro zu widersprechen.

(4) Der Teilnehmer kann seine Einwilligung jederzeit per Brief, per Fax (06441 915-558) oder per E-Mail (kontakt@kcf.de) widerrufen.

(5) Die Verwendung personenbezogener Daten ist in den Datenschutzerklärungen des KCF beschrieben.

 

§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

(1) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. 

(2) Sofern es sich beim Teilnehmer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem KCF und dem Teilnehmer der Sitz des KCF in Wetzlar.

 

Stand 03.07.2024